Gottesdienstpreis 2021
Digitale Ostergottesdienste in Pandemiezeiten
gettyimages/Rawf8
18.07.2020
pwb
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Wie können in Pandemiezeiten Gottesdienste unter den Bedingungen der Digitalisierung gefeiert werden? Diese Frage stellte sich im Jahr 2020 in besonderer Weise an Ostern. Wie kann der Sieg Jesu über den Tod unter den Bedingungen einer tödlichen Pandemie und eines umfassenden Kontaktverbotes liturgisch dargestellt werden?
Gemeinden und Einrichtungen aus den Kirchen der ACK sind eingeladen, bis zum 30. November 2020 ihre digitalen, nicht länger als 35 Minuten langen Ostergottesdienste aus dem Jahr 2020 einzureichen. Willkommen sind Bewerbungen der unterschiedlichen digitaler Formate wie beispielsweise
• YouTube-Videos;
• Kurzgottesdienste als Stream;
• Kurzgottesdienste auf Videokonferenzformaten;
• Beiträge auf Instagram oder anderen Plattformen;
• Podcasts oder andere Audio-Gottesdienste;
• Telefonangebote.
Kriterien für die Vergabe des Preises sind neben dem theologischen Gehalt und der existenziellen Deutung der Auferstehung Jesu insbesondere
• die leichtgängige digitale Zugänglichkeit („digitale Barrierefreiheit“);
• die für das gottesdienstliche Format angemessene Wahl des Mediums;
• der Umgang mit der digitalen Technik;
• die liturgische und die musikalische Konzeption sowie deren Umsetzung;
• eine mögliche Beteiligung weiterer (auch ehrenamtlicher) Mitwirkender;
• ein mögliches Konzept der Partizipation der Zielgruppe;
• die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Hygieneregelungen, Datenschutz, Nutzungsrecht);
• eine mögliche Kooperation mit anderen Gemeinden und Einrichtungen sowie die Einbindung in den Kontext anderer kirchlicher Kernangebote.
Bitte reichen Sie mit ihrer Bewerbung folgende Unterlagen ein:
❖ Einen Link zu Ihrem digitalen Ostergottesdienst (ggf. auch als Audio- oder Videodatei);
❖ Eine Datei mit dem schriftlichen Ablaufplan, in den alle gottesdienstlichen Texte und Impulse integriert sind;
❖ konzeptionelle Überlegungen (bis zu 5 Seiten), in denen die konzeptionellen Grundentscheidungen zu Liturgie, Beteiligungs- und Partizipationsmöglichkeiten und Wahl des digitalen Mediums reflektiert werden.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Einreichung wird einer möglichen Veröffentlichung zugestimmt.
Der Preis ist mit 3.000 € dotiert. Er kann in einen ersten, zweiten und ggf. dritten Preis unterteilt werden.
Der Jury gehören u.a. an:
Sabine Bäuerle, Leiterin des Zentrums Verkündigung, Frankfurt/ Main
Beate Besser, Landeskirchenmusikdirektorin, Oldenburg
Heidrun Dörken, Evangelische Senderbeauftragte für den Hessischen Rundfunk, Frankfurt/ Main
Prof. Dr. Holger Eschmann, Theologische Hochschule Reutlingen
Prof. Dr. Ansgar Franz, Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft und Homiletik, Mainz
Prof. Dr. Lutz Friedrichs, Direktor des Ev. Studienseminars Hofgeismar
Dr. Stephan Goldschmidt, Vorsitzender der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes, Hannover
Lars Hillebold, Referent für Gottesdienst, Kassel
Thomas Hof, Theaterpädagoge, Kassel
Dr. Andreas Leipold, Gefängnisseelsorger, Bad Hersfeld
Prof. Dr. Kristin Merle, Professur für Praktische Theologie, Hamburg
Lea-Katharina Müller, Theologiestudentin, Göttingen
Jörg Persch, Verlagsgeschäftsführer, Paderborn
Kathrin Oxen, Pfarrerin der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Berlin
Prof. Dr. Marcell Saß, Professur für Religionspädagogik, Marburg
Arnd Schomerus, Kirchentagspastor, Fulda
Prof. Dr. Martin Schreiner, Vizepräsident, Institut für Theologie, Hildesheim
Josephine Teske, Pastorin und Mitglied des Influencer-Netzwerks "yeet",
Prof. Dr. Ulrike Wagner-Rau, Professur für Praktische Theologie, Marburg
Burkhard Weitz, Chrismon-Redakteur, Frankfurt
Helmut Wöllenstein, Propst des Sprengels Waldeck und Marburg
Nachfragen und Einsendungen bitte elektronisch an:
Übrigens:
Der Gottesdienstpreis 2020 ging unter anderem an die EKHN-Gemeinde Klingelbach für ihren Karfreitagsgottesdienst. Mehr Infos
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