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Schutz vor Missbrauch und Gewalt

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Evangelischen Dekanat Wiesbaden lebt von vertrauensvollen Beziehungen sowohl zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden als auch untereinander. Dieses Vertrauen muss sich in geschützten Räumen entwickeln können und darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.

Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stärken. Wir gehen achtsam mit ihnen um und schützen sie vor Schaden, Gefahren und Gewalt. Daher lehnen wir jegliche Form von körperlicher, seelischer und verbaler Gewalt ab.

Grundlage für die Arbeit von / für / mit Kindern und Jugendlichen bildet der Verhaltenskodex

Ziel des Präventionskonzepts im Evangelischen Dekanat Wiesbaden ist es, die Verantwortlichen in den Gemeinden und anderen Einrichtungen der Evangelischen Kirche innerhalb des Dekanats für den Schutz von Kindern zu sensibilisieren, klare Handlungswege aufzuzeigen und dabei Unterstützung und Beratung anzubieten.

Schwerpunkt der Beschäftigung mit dem Thema Kindeswohl ist zunächst der Schutz vor sexuellem Missbrauch. Gleichwohl umfasst das Kindeswohl zugleich auch die Aufmerksamkeit für seelische oder körperliche Vernachlässigung. Insofern schließt dieses Konzept auch andere Schutzbefohlene als Kinder- und Jugendliche, etwa Menschen mit Behinderung, Erwachsene in labiler Situation, etc. mit ein.
 

Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können. Bei einer Gefährdung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein, und es muss die biografisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes (Quelle: Handbuch des Deutschen Jugendinstituts – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.)

Notfallteam Kindeswohlgefährung


An die Mitglieder des Notfallteams können sich alle wenden, die

  • selbst von Missbrauch betroffen sind,
  • von Missbrauch erfahren haben,
  • einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls haben und nicht wissen, wie sie reagieren sollen.