Mitarbeiter:innenvertretung (MAV)
Die Aufgaben der MAV
Die MAV fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie tritt für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft ein und sie vertritt die Sorgen, Nöte und Beschwerden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die MAV fördert die Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schwerbehinderter und sonstiger hilfs- und schutzbedürftiger Personen in den Dienststellen. (§ 33 MAVG). Sie tritt dafür ein und achtet darauf, dass die geltenden arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden. (§ 33 d MAVG)
Die MAV kann von sich aus personelle und soziale Maßnahmen bei der Dienststellenleitung anregen bzw. beantragen und gegebenenfalls die Anordnung einer gewünschten sozialen Maßnahme über die Schlichtungsstelle beantragen. (§ 42 und § 52.2 g MAVG). Sie wirkt mit in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten: bei der Aufstellung und Änderung von Stellenplänen, Organisationsplänen, bei der Errichtung oder Aufhebung von Stellen, bei der Veränderung von Dienststellen und bei der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs. (§ 38 MAVG)
Die MAV muss zustimmen bei sozialen und personellen Angelegenheiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bestimmt mit in personellen Angelegenheiten, z.B. bei Einstellungen, ordentlichen Kündigungen, Ein- und Höhergruppierungen, bei der Festlegung von Beurteilungsgrundsätzen und bei der Erstellung von Sozialplänen. (§ 36, § 37 und § 39 MAVG)
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MAV-Vorsitzende Christina Hartmann
Schwalbacher Straße 6
65185 Wiesbaden
Kontakt zur MAV:
mav.dekanat.wiesbaden@ekhn.de
Telefon 0611-4115797
Mo 8-13 Uhr / Mi 11.30 bis 15 Uhr (Franka Väth)